Barrierefreie Webseiten erleichtern es Menschen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen, Online-Angebote zu nutzen.
Viele Dienste werden heute zunehmend digital abgewickelt, so auch zahlreiche Leistungen Öffentlicher Bibliotheken. Prozesse sollen mit Hilfe von Technologien vereinfacht werden, doch viele Menschen sehen sich noch nicht in der Lage, die neuen Möglichkeiten auch zu nutzen: So belegt eine Studie von Bitkom Research, die 2022 von der bundesweiten Initiative Digital für alle in Auftrag gegeben wurde: Jeder zweite Befragte (48 Prozent) würde demnach gerne mehr an der digitalen Welt teilhaben, kennt sich aber zu wenig mit den technischen Gegebenheiten aus. 71 Prozent der Befragten wünschen sich sogar die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote, beispielsweise durch einfache Bedienung.
Gesetzliche Regelung für barrierefreie Webseiten
Für den öffentlichen Sektor innerhalb der EU ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben: So vereinheitlicht die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 für Barrierefreiheit die Gesetze für digitale Barrierefreiheit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten durch verpflichtende Mindestauflagen für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen. Demnach müssen also auch Öffentliche Bibliotheken ihre digitalen Websites, Dienste, Dokumente und Anwendungen seit spätestens Juni 2021 barrierefrei anbieten.
In Deutschland regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) die grundlegenden Voraussetzungen für barrierefreie Internetanwendungen. Sie basiert auf den weltweit gültigen Web Content Accessability Guidelines (WCAG) – internationalen Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten.
Erleichterung für Menschen mit Beeinträchtigungen
Webseiten, die diesen entsprechen, erleichtern auch Menschen mit sensorischen, motorischen und teilweise kognitiven Einschränkungen den Zugang deutlich. Dazu zählen unter anderem:
- Beeinträchtigung des Sehvermögens bis zur Blindheit
- Beeinträchtigung des Hörvermögens bis zur Gehörlosigkeit
- Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit
- Beeinträchtigungen des Sprachvermögens
- Lichtempfindlichkeit
- Beeinträchtigungen des Lernvermögens
- Kognitive Einschränkungen
Was macht eigentlich eine barrierefreie Webseite aus?
Barrierefreie Webseiten ermöglichen eine einfache Navigation und leicht zu konsumierende Inhalte. Verschiedene Zusatzfunktionen können zudem sensorische Beeinträchtigungen kompensieren oder auch Hilfe bei der räumlichen Orientierung bieten. Wir bieten entsprechende Lösungen an, die Sie kinderleicht in Ihre Arena integrieren können. Möchten Sie mehr dazu wissen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um unser Angebot.